Für diese Veranstaltung gelten die Technischen Richtlinien der Messe Düsseldorf mit folgenden Änderungen:
Abweichungen / Ergänzungen
Abweichend zu Punkt 13 des Teil B, Allgemeine Teilnahmebedingungen, gilt für die TOP HAIR - DIE MESSE Düsseldorf:
Shows und Beschallungsanlagen sind auf den Ständen nicht zugelassen. Widerrechtlich aufgestellte Lautsprecher oder ähnliches werden auf Kosten des Ausstellers entfernt.
Die eigenmächtige Überschreitung der zugewiesenen Standfläche durch Standbau oder ähnliches wird für jeden Verstoß unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs mit einer Strafe in Höhe von € 500,- geahndet. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
Um einen guten Gesamteindruck sicherzustellen, werden von der Messegesellschaft Richtlinien für Aufbau und Standgestaltung festgelegt, die verbindliche Auflagen enthalten. Sie werden den Ausstellern in den Technischen Richtlinien mitgeteilt. Die Messe Düsseldorf behält sich vor, notwendige Weisungen zu erteilen (z.B. Verlegung von Bodenbelägen; Aufstellung von Standbegrenzungswänden).
Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage zur Verfügung. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend.
Der Aussteller verpflichtet sich, an allen geschlossenen Seiten der Standfläche Wände anzubringen sowie für einen vollflächigen Bodenbelag zu sorgen. Bestellung dieser Wände erfolgt über den ServiceCompass der Messe Düsseldorf. Fehlende Standbegrenzungswände oder fehlender Bodenbelag werden auf Kosten des Ausstellers von der Messe Düsseldorf aufgebaut bzw. verlegt. Der Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild der Messe zu berücksichtigen.
Standrückseiten hat derjenige ab 2,50 m Bauhöhe in dem Farbspektrum weiß, grau oder beige neutral und sauber zu gestalten, zu dessen Stand sie gehören, so dass die Interessen der Standnachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Abweichend zu Punkt 4.3 der Technischen Richtlinien beträgt die maximale Bauhöhe 6m. Ausschließlich Lichttraversen können auf 8,00 m Höhe gehängt werden.
Ziffer 4.7.1, Satz 4, 1. Halbsatz der Technischen Richtlinien der Messe Düsseldorf („Der geschlossene Anteil an einer Gangseite darf 30% nicht überschreiten, soweit in den Teilnahmebedingungen keine anderen Bestimmungen enthalten sind.") gilt nicht. Den geschlossenen Anteil an der Gangseite hat derjenige, zu dessen Stand er gehört, ansprechend und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Standnachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden und das Erscheinungsbild der Messe gewahrt wird.
Abweichend von Punkt 4.9.2 der Technischen Richtlinien können Stände nur bis 30% ihrer Standfläche überbaut werden.