Die maximale Aufbauhöhe für Standbauten und Werbeträger kann der beigefügten Tabelle entnommen werden, soweit in der
Zulassung oder den Teilnahmebedingungen nichts anderes bestimmt ist. Exponate unterliegen dieser Regelung nicht. In der Halle 6 ist eine maximale Bauhöhe von 8,00 m möglich. *Die Bauhöhe der direkt an die Galerie grenzenden Standflächen beträgt maximal 6,00 m. Bauliche Einrichtungen (Revisionsöffnungen etc.) können vorhanden sein und sind gegebenenfalls zugänglich zu halten. Bei zweigeschossiger Bauweise ist die Genehmigung des Standnachbarn bei offener oder transparenter Bauweise des zweiten Obergeschosses notwendig. Ausgerichtete Werbung zu Nachbarständen muss mindestens 3,00 m Abstand zu diesen haben. Die Stände können mit eigenem Material erstellt werden.
Standwände mit einer Höhe von über 4,00m müssen für Ihre Standsicherheit mit einer horizontal wirkenden Ersatzflächenlast qh bemessen werden:
qh1 = 0,125 kN/m² bis 4 m Höhe ab Oberkante Hallenfußboden
qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen über 4 m Höhe ab Oberkante Hallenfußboden
Halle
|
max. Bauhöhe |
1 |
8,00 m |
3 - 5 + 9 - 14 |
6,00 m |
6 direkt an der Galerie * |
6,00 m |
6 Innenbereich |
8,00 m |
6.1 Galerie |
3,20 m |
7A |
8,00 m |
7.0 |
4,00 m |
7.1/7.2 |
3,00 m |
EN-Mall EG |
2,50 m |
EN-Mall OG |
2,00 m |
8A / 8B |
8,00 m |
15 - 17 |
8,00 m |
ACHTUNG: Bauhöhenbeschränkung in allen Hallen an den Hallenleisten (=Standflächen an der Wand, an welchen sich Restaurants befinden). Die Bauhöhe beträgt hier maximal 3,20 m. Bitte beachten Sie die Standskizze in Ihren Zulassungsunterlagen.
Veranstaltungsbedingte Abweichungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Messeveranstaltung unter Punkt "Besonderheiten".