Bitte beachten Sie, dass wir für Veranstaltungen ab 2024 aufgrund des immer größer werdenden Prüfaufwandes bei nicht freigabepflichtigen Bauten eine geringe Prüfgebühr (2024: 105,00 Euro) erheben müssen. Unter der Bedingung, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen aber weiterhin nicht erforderlich, Zeichnungen zur Freigabe einzureichen.